Landtag beschäftigt sich mit Aufarbeitung des SED-Unrechts

Landtag

Gleich in zweierlei Hinsicht befassten sich die Abgeordneten des Thüringer Landtages in der Landtagssitzung im April mit der Aufarbeitung des SED-Unrechts in Thüringen. Gemeinsam mit den Stimmen der CDU verabschiedeten die Abgeordneten das Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts am 17. Juni (Drucksache 6/1769). Wir wollen an diesem Tag derer gedenken, die am 17. Juni 1953 auf die Straße gegangen sind. „Wir wollen der Opfer und natürlich auch der Angehörigen gedenken, die das alles mit ertragen mussten. Wir wollen an den 17. Juni erinnern, an die Streiks, an die Erhebungen von Arbeitern und damit an das Infragestellen des SED-Regimes bzw. der DDR. Dieser Aufstand wurde mit sowjetischer Hilfe blutig niedergeschlagen. Ich glaube, dass wir es den Menschen, insbesondere den Opfern, aber auch der jungen und zukünftigen Generation schuldig sind, darüber zu reden und Aufarbeitung tatsächlich umzusetzen. Bisherige Maßnahmen müssen wir verstärken, in Schulen, in Gedenkstätten und neue Erinnerungsorte schaffen. Wir sind es schuldig, den 17. Juni als einen besonderen Gedenktag zu wissen.“ Mit diesen Worten begründete Birgit Pelke, Sprecherin für Opferverbände der SPD-Fraktion, das Gesetzesvorhaben.
Zudem befassten sich die Thüringer Abgeordneten in einer aktuellen Stunde mit den Vorschlägen der Expertenkommission des Bundes zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU). Begrüßenswert befand die SPD-Fraktion, dass die Funktion und Aufgabe des bisherigen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen neu definiert werden soll. Dieser soll künftig als Bundesbeauftragter für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen wirken. Er erhält somit die Rolle des zentralen Ansprechpartners und des Ombudsmannes der Opfer des SED-Regimes. „Damit wird auf Bundesebene die Aufarbeitung der DDR institutionell langfristig abgesichert. Das Amt des Bundesbeauftragten erhält eine neue Qualität“, kommentierte Pelke den Vorschlag. Die Empfehlung, die Unterlagen-Behörde in das Bundesarchiv zu überführen, könne Pelke ebenso mittragen. Allerdings müsse die individuelle Zugänglichkeit der Stasi-Unterlagen auch in der neuen Struktur des Bundesarchivs gewahrt bleiben. Denn „es geht bei Stasi-Akten um individuelle Schicksale, um die perfide Bespitzelung, Manipulation und oftmals auch massive Schädigung Einzelner oder ganzer Familien“, betonte die SPD-Politikerin. Äußerst kritisch beurteilten die drei Koalitionsfraktionen den Vorschlag der Expertenkommission, die bisherigen drei Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde in Thüringen auf eine zu reduzieren. Künftig soll es in jedem der neuen Bundesländer nur noch eine Außenstelle geben, weil dies angeblich zu höherer Effizienz führen solle. Doch dieses Argument gelte nicht für Thüringen. Die Abgeordneten konnten das in ihren Reden fraktionsübergreifend darlegen. Keine der drei bestehenden Außenstellen hätte die Kapazitäten, um alle Thüringer Akten aufzunehmen. Ein Neubau wäre bei den heutigen Standards der Archivierung mit Kosten verbunden, die nicht zu rechtfertigen seien. Viel wesentlicher als das Kostenargument sei, dass die Schließung von zwei Außenstellen mit einer schlechteren Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger einhergehe. Es entfiele die bisherige Einbindung der Außenstellen in die jeweilige regionale Bildungs- und Erinnerungsarbeit, das sei der SPD-Fraktion aber besonders wichtig. „Die SPD-Fraktion lehnt die Streichung von zwei Außenstellen in Thüringen ganz eindeutig ab“, stellte Birgit Pelke deshalb klar.

Autor: Pressestelle der SPD-Landtagsfraktion

 
 

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