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Nachrichten zum Thema Soziales
Soziales Es geht weiter!!! - Trägerkreis beschließt zügigen Neustart
Der Verfassungsgerichtshof in Weimar erklärte mit denkbar knapper Mehrheit (5:4 Stimmen) unseren Gesetzentwurf am 5.12. für unzulässig. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger Thüringens dürfen nicht per Volksbegehren ein gebührenfreies letztes Kitajahr einführen und die Gebühren auch nicht auf dem Stand von 2005 einfrieren (§1 Punkt 16 unseres Gesetzentwurfes). Das Gericht wollte unserem Angebot, diesen Punkt einfach zu streichen, nicht folgen. Wir müssen daher von vorne beginnen.
Veröffentlicht von SPD-Kreisverband Greiz am 06.12.2007
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