Sozialdemokraten unterstützen Vorstoß des Thüringer Städte- und Gemeindebundes

Landtag

Die SPD-Landtagsfraktion hat ihre Forderung nach gesetzlich verankerten Leitlinien für Gemeindeneugliederungen untermauert. „Die jüngste glasklare Stellungnahme des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes pro Verwaltungs- und Gebietsreform und die damit verbundene Kritik am Agieren der Landesregierung bringt jetzt eine neue Dynamik in die Debatte“, sagte Matthias Hey, der Sprecher für Kommunales der SPD-Fraktion.

Hey verweist auf einen heute in der Osterländer Volkszeitung veröffentlichten Beitrag. Danach kritisiert der Kommunale Spitzenverband, dass bis heute keine verbindlichen Kriterien für die Gemeinden in Thüringen erkennbar seien, die einen Zusammenschluss in Erwägung ziehen. Nötig sei aber eine „perspektivisch verlässliche Rechtsgrundlage“, durch die „beliebige oder systemwidrige Eingemeindungen“ verhindert würden, so die Sozialdemokraten mit Verweis auf die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes in der OVZ. „Gemeindezusammenschlüsse müssen am Gemeinwohl orientiert sein und langfristig Bestand haben können, weil sie auch künftigen Anforderungen genügen“, so Hey.

„Die Position des Städte- und Gemeindebundes unterstützt die SPD-Fraktion in vollem Umfang“, betont Matthias Hey. Dennoch - trotz des fehlenden Leitbilds - werde der Landtag aber demnächst über weitere freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden zu entscheiden haben. „Das ist ein unhaltbarer Zustand für alle Beteiligten – nicht nur für die politischen Mandatsträger, sondern auch für die Kommunen und die Bürger.“

„Die SPD-Fraktion hat längst die richtigen Schlüsse gezogen und ihre Hausaufgaben gemacht“, betont der Kommunalexperte. „Um künftige Zusammenschlüsse ohne Sinn und Verstand zu verhindern, muss die Kommunalordnung von der Landesregierung geändert werden, und zwar noch in diesem Jahr“, fordert Hey. Unter anderem solle dort etwas über die Mindestgröße der Gemeinden und Übergangszeiträume ausgesagt werden. Beschlüsse über weitere Neugliederungen sollen erst gefasst werden, wenn die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft sind, so Hey.

 
 

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