Regionale Daseinsvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern

Steuern & Finanzen

Der bisherige Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II laufen im Jahr 2019 aus. Bund und Länder stehen damit in den kommenden Jahren vor der Aufgabe, ihre Finanzbeziehungen neu auszuhandeln. Die ersten Vorläufer dieser Auseinandersetzung kann man schon jetzt der Presse entnehmen. Die öffentliche Diskussion ist dabei vor allem vom horizontalen Ausgleich zwischen den Ländern geprägt. Augenscheinlich weniger von Bedeutung ist die Frage, wie man im Rahmen der Neuordnung dem grundgesetzlichen Gebot, bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse umzusetzen gerecht werden kann. Gleichsam stellt sich die Frage, wie mit dem demografischen Wandel umzugehen ist und wie sich die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse auf die öffentliche Daseinsvorsorge auswirkt?
 

Die Friedrich-Ebert-Stiftung präsentierte bereits im Juni 2013 einen Vorschlag, der diese Fragestellungen aufgreift und damit versucht die inhaltliche Lücke in der öffentlichen Diskussion zu füllen. Der Vorschlag die regionale Daseinsvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern in der Verfassung zu verankern wurde in einer im Januar 2015 erschienen Studie „Regionale Daseinsvorsorge – Begriff, Indikatoren, Gemeinschaftsaufgabe“ hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit überprüft.

Raumordnungsbericht: Ganze Regionen drohen abgehängt zu werden

Die Autoren Hans Eichel, Philipp Fink und Heinrich Tiemann legen ihrem Konzept vom Juni 2013 die Ergebnisse des Raumordnungsberichts des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung für 2011 zugrunde. Laut dessen Befund hat sich der Gegensatz zwischen Ost und West zwar etwas gemildert, dies ist aber vor allem auf „Erfolgsinseln“ im Osten zurückzuführen. Demgegenüber stehen neue Verschlechterungen im Westen und im Norden der Republik. So seien die Wanderungsbewegungen weg von ländlichen Regionen, hin zu Wachstumsmetropolen dafür verantwortlich, dass deutschlandweit ganze Regionen abgehängt werden. Weiterhin bestehe nach wie vor ein großes Ost-West- und ein Nord-Südgefälle bei der Arbeitslosigkeit. Besonders ernüchternd ist der Blick auf die Infrastruktur. Hier konnten in den neuen Ländern zwar Fortschritte erzielt werden. Jedoch drohen besonders in den ländlichen Regionen, aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsverlustes Nachteile bei der Daseinsvorsorge. Demgegenüber steht die Abnutzung der Infrastruktur im Westen Deutschlands, in die aufgrund kommunaler Finanzprobleme immer weniger investiert werden kann.

Das Konzept vom Juni 2013 beruht auf drei Säulen: (1) Entlastung der Kommunen von den durch den Bund veranlassten Sozialabgaben, (2) Sicherung der Grundversorgung mit Gütern der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur Sicherung der regionalen Daseinsvorsorge, (3) Initiierung eines Ideenwettbewerbs der Regionen und Kreise, um Antworten auf drängende gesellschaftliche Aufgaben vor Ort zu finden. Während die Umsetzbarkeit der ersten Säule bereits durch das ifo-Institut Dresden finanzwissenschaftlich für umsetzbar befunden wurde, widmet sich die neu vorgelegte Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung der Umsetzbarkeit einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur Sicherung regionaler Daseinsvorsorge. Deren Notwendigkeit leiten die Autoren Claudia Neu, Jens Kersten und Berthold Vogel aus dem Grundgesetz ab.

Grundrechtsausübung erfordert Infrastruktur

Zwar sei der Begriff „Daseinsvorsorge“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Begriff des deutschen Verfassungsrechts. Dennoch enthielte das Grundgesetz Vorgaben für die Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge. Dies ergebe sich u.a. aus den Grundrechten. Zunächst als Abwehrrechte gegen unangemessene Freiheitseingriffe des Staates ausgestaltet, ergebe sich aus den Grundrechten auch die staatliche Pflicht, die Grundrechtsausübung zu fördern und zu schützen. Für die regionale Daseinsvorsorge bedeute dies, dass der Staat verpflichtet sei, die notwendige Infrastruktur, die Bürgerinnen und Bürger für die Ausübung ihrer Grundrechte benötigen, zu gewährleisten. Als Beispiele für grundrechtlich geschützte Freiheiten deren Wahrnehmung infrastrukturabhängig sind, nennen die Autoren die Beispiele Mobilität, Gesundheit, Kommunikation, Familie, Schule und Bildung, sowie wirtschaftliche Tätigkeit. Dieses Grundrechtsverständnis wird vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. So haben die Karlsruher Richter im Hinblick auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wiederholt die Wichtigkeit der flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung betont.

„Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ als verfassungsrechtlicher Auftrag

Gemäß Art. 72 Abs. 2 GG hat der Bund auf bestimmten Gebieten der konkurrierenden Gesetzgebung die Gesetzgebungskompetenz, soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet es erfordern oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit eine bundesgesetzliche Regelung im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich macht. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen den Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ konkretisiert. Diese seien dann bedroht, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern in erheblicher Weise auseinander entwickelt haben oder sich auseinander zu entwickeln drohen. Aus dieser Rechtsauffassung leitet die Studie den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Staat ab, die flächendeckende infrastrukturelle Grundversorgung sicherzustellen.

Da sich die Situation der Lebensverhältnisse in Deutschland in eine Richtung entwickelt, die diesem Auftrag zuwider läuft, schlagen die Autoren, des im Januar 2015 veröffentlichte Gutachtens, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ vor. Die verfassungsrechtliche Verankerung könnte dabei durch eine Ergänzung des Art. 91a GG erfolgen.  Dieser regelt die bisherigen Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Namentlich die Verbesserung der regionalen Infrastruktur und die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Damit würde dem Umstand Rechnung getragen, dass sich Bund und Länder gemeinsam für die Daseinsvorsorge engagieren müssen.

 

FES-Gutachten: Regionale Daseinsvorsorge : Begriff, Indikatoren, Gemeinschaftsaufgabe
http://library.fes.de/pdf-files/wiso/11182.pdf
 

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 001108532 -

Suchen

 

Schon Facebook-Fan?