Nachwuchsakademie wird intensiviert

Allgemein

Der Vorstand der SGK Thüringen e.V. hat festgelegt, die Arbeit der Nachwuchsakademie zu intensivieren. Vornehmlich sollen hierdurch jüngere Mitglieder der SPD gewonnen werden, welche sich in Zukunft der kommunalpolitischen Herausforderung stellen wollen.

Dahingehend wurden alle SPD- Kreisvorsitzenden angeschrieben um interessierte Nachwuchskräfte bei der Geschäftsstelle der SGK Thüringen e.V. zu melden.

In Kürze werden die ersten Abstimmungsgespräche geführt.

 

Der SPD- Landesgeschäftsführer Michael Klostermann hat hierzu eine Konzeption erarbeitet, welche als Grundlage für die Ausbildung dienen soll.

Diese ist im Nachgang dargestellt.

 

In den Frühjahren 2018/2019 werden die nächsten Wahlen zu den Kommunalparlamenten in den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Thüringen stattfinden. Vielfach scheiden sozialdemokratische Kommunalparlamentarier aus. Auch bei der Besetzung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeistern und Ortsteilbürgermeistern gelingt es bisher nur teilweise, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für eine Nachfolge zu benennen. Um den Generationenwechsel möglichst ohne größere Brüche gestalten zu können und die im Vergleich zur CDU und DIE LINKE weitgehend wettbewerbsfähige Ausgangslage der SPD Thüringen zu behaupten, ist eine nachhaltige und längerfristig angelegte Qualifizierung von geeignetem Nachwuchs notwendig. Hierzu soll die Nachwuchsakademie der SGK Thüringen dienen und deshalb wiederbelebt werden.

Zielstellung sollte es sein, im Spätsommer 2016 (ab September) einen ersten Jahrgang an geeigneten kommunalen Nachwuchskräften mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen zu schulen. Den 23 Kreisverbänden der SPD Thüringen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zum August 2016 jeweils ein bis zwei kommunalpolitische Nachwuchskräfte zu benennen und analog zur Kommunalakademie auf Bundesebene in Kooperation mit dem Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie dem Kommunalpolitischen Bildungswerk Thüringen entsprechende Schulungsangebote zu unterbreiten. Eine Eigenbeteiligung der zu fördernden Personen bzw. der entsendenden Kreisverbände/Ortsvereine an den Schulungskosten wird angestrebt, um die Teilnahmedisziplin zu erhöhen. Zugleich sollte den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen auf den Kommunalwahllisten jeweils eine aussichtsreiche Position in Aussicht gestellt werden, um auch auf diesem Wege die Teilnahmebereitschaft und Teilnahmedisziplin zu gewährleisten.

Die Schulungen sollten in Basismodule (FES) und Module mit kommunalrechtlichen Schwerpunkten (KBWT) gegliedert sein. Insgesamt sollten über das Jahr verteilt jeweils drei komprimierte Schulungsveranstaltungen in den beiden Modulen (jeweils an Samstagen) durchgeführt werden, um auch Berufstätigen die Teilnahme zu erleichtern.

Für die Basismodule sollten die Schwerpunkte auf Grundfertigkeiten wie Rhetorik und öffentliches Auftreten (freie Rede, Überzeugungstechniken/Überzeugungsstrategien), Moderation (Veranstaltungen, Konfliktsituationen), Formulierung von Redebeiträgen, Anfragen und Anträgen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Das Modul mit kommunalrechtlichen Schwerpunkten sollte insbesondere vertiefte Einblicke in die Thüringer Kommunalordnung, das kommunale Haushaltsrecht, kommunale Gesellschaften und Beteiligungen sowie kommunalwirtschaftliche Fragen sowie das Baurecht ermöglichen.

Flankiert werden sollte das Nachwuchsprogramm durch ein Mentoring-Programm. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten möglichst jeweils einen erfahrenen Kommunalpolitiker (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende) bzw. Landespolitiker (Landtagsabgeordnete) aus ihrer Region an die Seite gestellt bekommen, um an zwei Praxistagen Einblicke in den beruflichen Alltag und die zu bewältigenden Aufgabengebiete sowie die politischen Abläufe zu erhalten. Die Praxistage sollten zwischen Mentor und Mentee individuell abgestimmt werden, aber vorzugsweise im Frühjahr und Herbst stattfinden.

Für die jeweiligen Schulungsveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht. Bei wiederholten Verstößen ohne glaubhafte Begründung würden die betroffenen Nachwuchskräfte im Schulungsprogramm (auch perspektivisch) nicht mehr berücksichtigt.

Den Auftakt der jeweiligen Schulungen soll ein Kaminabend in ungezwungener Atmosphäre mit prominenten Landes- und Bundespolitikern darstellen, um so einen persönlichen Kontakt zueinander aufzubauen (Minister/Staatssekretär auf Bundes- und Landesebene, Fraktionsvorsitzender im Landtag, Bundestagsabgeordnete) und im Rahmen des Kennenlernens die Möglichkeit für Fragen an führende Politikerinnen und Politiker unserer Partei einzuräumen.

Bestandteil sollte außerdem eine komprimierte Schulungs- und Informationsveranstaltung in unserer Landtagsfraktion mit dem Schwerpunkt Kommunalpolitik sein (möglichst Freitagstermin).

Den Abschluss eines jeden Jahrgangs sollte eine Schulungsfahrt nach Berlin (organisiert durch MdB) bzw. nach Brüssel/Straßburg (organisiert durch MdEP)darstellen, um ergänzend auch Einblicke in die politische Arbeit auf Bundesebene und europäischer Ebene zu erhalten. Etwaige Eigenanteile wären durch die Landespartei zu übernehmen.

 
 

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